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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 28/2025
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO

In seiner Sitzung am 11.06.2025 befasste sich der Ortsgemeinderat Westhofen mit folgenden Themen:

1.

Mit der ersten Nachtragshaushaltssatzung 2025 wurden die Hebesätze für die Grundsteuern A und B in die Haushaltssatzung aufgenommen. Der Rat hatte zum Jahresende 2024 die Hebesätze zunächst in einer Hebesatzsatzung festgelegt. Nunmehr erfolgt die Aufnahme in die Haushaltssatzung. Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B liegen bei 563 %. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert.

2.

Der Hebesatz für den wiederkehrenden Beitrag Weinbergsschutz wurde auf 27,00 € je Hektar und für die Wirtschaftswege auf 0,39 € je Ar festgesetzt.

3.

Die Damen Julia Deibert und Kerstin Schick möchten einen Betrag von jeweils 150,00 € für das Westhofener Jugendbüro spenden. Der Rat nahm die Spenden dankend entgegen.

4.

Im nichtöffentlichen Teil befasste sich der Ortsgemeinderat mit Vertragsangelegenheiten.

67574 Osthofen, den 25.06.2025
Wagner
Bürgermeister

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)