In seiner Sitzung am 11.06.2025 befasste sich der Ortsgemeinderat Westhofen mit folgenden Themen:
| 1. | Mit der ersten Nachtragshaushaltssatzung 2025 wurden die Hebesätze für die Grundsteuern A und B in die Haushaltssatzung aufgenommen. Der Rat hatte zum Jahresende 2024 die Hebesätze zunächst in einer Hebesatzsatzung festgelegt. Nunmehr erfolgt die Aufnahme in die Haushaltssatzung. Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B liegen bei 563 %. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert. |
| 2. | Der Hebesatz für den wiederkehrenden Beitrag Weinbergsschutz wurde auf 27,00 € je Hektar und für die Wirtschaftswege auf 0,39 € je Ar festgesetzt. |
| 3. | Die Damen Julia Deibert und Kerstin Schick möchten einen Betrag von jeweils 150,00 € für das Westhofener Jugendbüro spenden. Der Rat nahm die Spenden dankend entgegen. |
| 4. | Im nichtöffentlichen Teil befasste sich der Ortsgemeinderat mit Vertragsangelegenheiten. |
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)