Wie mittlerweile allgemein bekannt sein dürfte, sind Fälle der afrikanischen Schweinepest (ASP) auch bereits im Landkreis Alzey-Worms, im Altrheingebiet, aufgetreten.
Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen. Sie wird durch ein Virus hervorgerufen. Das ASP-Virus kann über verschiedene Wege von Schwein zu Schwein übertragen werden, hauptsächlich wird es über direkte Kontakte zwischen infizierten Tieren oder durch den Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere übertragen. Eine Gefahr der Übertragung auf den Menschen und andere Tierarten besteht nicht. Eine besondere Rolle spielen auch Lebensmittel, die aus infizierten Schweinen hergestellt werden und von nicht infizierten Tieren – etwa über achtlos weggeworfene Reste – aufgenommen werden können. Deshalb sollten Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Schweine bzw. Tiere unerreichbar sind.
So lange die Gefahr nicht gebannt ist, besteht ein Jagdverbot und wir fordern alle Hundehalter auf, in nächster Zeit die Hunde nur angeleint und beaufsichtigt auszuführen.
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch unter www.vg-wonnegau.de einsehbar.)