Zum 01.05.2025 wurde die Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz neu gefasst. Ab diesem Zeitpunkt fallen damit deutlich höhere Mahngebühren für verspätete Zahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen an.
Die Mahngebühren wurden wie folgt neu festgesetzt:
| anzumahnender Gesamtbetrag | Mahngebühren |
| bis einschließlich | 100,00 € | 8,00 € |
| bis einschließlich | 500,00 € | 17,00 € |
| bis einschließlich | 1.000,00 € | 25,00 € |
| bis einschließlich | 5.000,00 € | 84,50 € |
| bis einschließlich | 10.000,00 € | 127,00 € |
| mehr als | 10.000,00 € | 169,00 € |
Die Verbandsgemeindekasse ist zur Erhebung der Mahngebühren gesetzlich verpflichtet.
Zur Vermeidung von Mahnkosten empfiehlt die Verbandsgemeindekasse die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates, hierdurch wird Ihnen die Zahlung von Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben wesentlich erleichtert.
Den Vordruck zur Erteilung eines SEPA Lastschriftmandates finden Sie im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Wonnegau (www.vg-wonnegau.de – Suchbegriff: Einzugsermächtigung SEPA-Lastschriftmandat) oder in Papierform bei den Dienststellen (Am Schneller 3, 67574 Osthofen, bzw. Wormser Straße 23, 67593 Westhofen).