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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 29/2025
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Höhere Mahngebühren aufgrund der Änderung der Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz

Zum 01.05.2025 wurde die Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz neu gefasst. Ab diesem Zeitpunkt fallen damit deutlich höhere Mahngebühren für verspätete Zahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen an.

Die Mahngebühren wurden wie folgt neu festgesetzt:

Die Verbandsgemeindekasse ist zur Erhebung der Mahngebühren gesetzlich verpflichtet.

Zur Vermeidung von Mahnkosten empfiehlt die Verbandsgemeindekasse die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates, hierdurch wird Ihnen die Zahlung von Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben wesentlich erleichtert.

Den Vordruck zur Erteilung eines SEPA Lastschriftmandates finden Sie im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Wonnegau (www.vg-wonnegau.de – Suchbegriff: Einzugsermächtigung SEPA-Lastschriftmandat) oder in Papierform bei den Dienststellen (Am Schneller 3, 67574 Osthofen, bzw. Wormser Straße 23, 67593 Westhofen).

Verbandsgemeinde Wonnegau - Verbandsgemeindekasse –