Titel Logo
Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 3/2023
Titelseite
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Grundsteuerfestsetzung 2023

Das Steueramt der Verbandsgemeinde Wonnegau informiert, dass durch das Anheben der landesdurchschnittlichen Nivellierungssätze sich die Hebesätze der Grundsteuer A, Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer ab dem Jahr 2023 erhöhen. Die Ortsgemeinden sowie die Stadt Osthofen haben im Jahr 2022 bereits entsprechende Beschlüsse in ihren Gremien gefasst. Über die neuen Hebesätze wurde bereits im Amtsblatt informiert.

Aus diesem Grund erhalten Grundstückseigentürmer/innen Ende Januar 2023 einen neuen Steuerbescheid mit der neu festzusetzenden Grundsteuer. Da es sich um einen Mehrjahresbescheid handelt, erhalten Sie danach erst wieder einen Bescheid, wenn sich Änderungen an den Berechnungsgrundlagen ergeben.

Jährliche Fälligkeiten und Zahlungen:

Die Zahlungen sind bis auf weiteres, wie im Bescheid angegeben, an die Verbandsgemeindekasse Wonnegau zu leisten bzw. werden wie gewohnt von Ihrem Konto im SEPA Lastschriftverfahren abgerufen, sofern Sie eine entsprechende Ermächtigung erteilt haben.

Falls Sie bisher noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, ist es vielleicht eine Überlegung wert, dies jetzt zu ändern. So werden eventuell entstehende Versäumnisse und kostenpflichtige Mahnverfahren vermieden.

Den Vordruck zur Erteilung eines SEPA Lastschriftmandates finden Sie im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Wonnegau (www.vg-wonnegau.de – Download/ Zahlungsverkehr) oder bei den Dienststellen (Am Schneller 3, 67574 Osthofen, bzw. Wormser Straße 23, 67593 Westhofen).

Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
- Steueramt –
Im Januar 2023