Kosten der Unterkunft: Neue Sätze für Landkreis Alzey-Worms festgelegt
Neue angemessene Mietwerte für die Kosten der Unterkunft im SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und SGB XII (Sozialhilfe) gelten seit 1. Januar 2023 im Landkreis Alzey-Worms. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend hat die Kreisverwaltung als Sozialhilfeträger das im August 2020 fortgeschriebene so genannte schlüssige Konzept neu erstellen lassen und die Werte neu festgesetzt. Diese liegen im Durchschnitt um 20 Prozent höher als bisher. Die geltenden Mietwerte sind weiterhin untergliedert in die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Wöllstein, Wörrstadt und die Stadt Alzey mit 10,65 € pro Quadratmeter (max. 532,50 €) und die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Wonnegau mit 10,14 € pro Quadratmeter. Angemessen für eine Person sind bis zu 50 m2, so dass die Angemessenheit für eine Person in den Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Wonnegau bei 507 € liegt.
Für z.B. drei Personen (60 - 80 m2 sind angemessen) liegt der Richtwert zwischen 8,57 € (max. 685,60 €) und 9,24 € (max. 739,20 €) pro Quadratmeter.
„Vor Abschluss eines Mietvertrages ist bezüglich der Angemessenheit der Kosten von Leistungsbeziehern Kontakt mit dem jeweiligen Kostenträger (Jobcenter oder Sozialamt) aufzunehmen“, betont Andrea Maurer, die Leiterin der Sozialabteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts ist bei der Angemessenheit von Mietwohnungen die Bruttokaltmiete (Netto-Kaltmiete zuzüglich aller Nebenkosten abzüglich Heizkosten) zugrunde zu legen.
Bei Wohneigentum können die Aufwendungen bis zur angemessenen Netto-Kaltmiete berücksichtigt werden. Diese beträgt für die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Wöllstein, Wörrstadt und die Stadt Alzey 8,95 € pro m2 (max. 447,50 €) und für die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Wonnegau 8,70 € pro m2 (max. 435 €) für eine Person bis 50 m2. Bei z.B. drei Personen können Aufwendungen zwischen 7,07 € (max. 565,60 €) und 7,86 € (max. 628,80 €) für insgesamt 60 - 80 m2 berücksichtigt werden.
Bei dem schlüssigen Konzept handelt es sich nicht um einen „qualifizierten“ Mitspiegel, zu dessen Erstellung Kommunen erst ab 50.000 Einwohnern verpflichtet sind. Die Mietwerte beziehen sich auf die Brutto-Kaltmiete, nicht auf die Heizkosten. Die Übernahme dieser Kosten ist grundsätzlich in tatsächlicher Höhe möglich und kann gesondert beantragt werden.
Die Tabelle mit den angemessenen Mietwerten, die seit Januar 2023 gelten, ist auf der Homepage der Kreisverwaltung Alzey-Worms unter www.kreis-alzey-worms.de eingestellt.