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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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1.

Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 der Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 wird am 19.01.2024 dem Ortsgemeinderat Dittelsheim-Heßloch zugeleitet.

1.

Er liegt ab Montag, den 22.01.2024, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23 in Zimmer 15 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht er im Internet unter www.vg-wonnegau.de/download – Rubrik Bürgerhaushalte zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Montag, den 22.01.2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an

Buergerhaushalte@vg-wonnegau.de

einzureichen. Der Ortsgemeinderat Dittelsheim-Heßloch wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)

Westhofen, den 15.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner, Bürgermeister