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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Information für Briefwähler

Das Wahlamt kann frühestens ab dem 10. Februar 2025 mit dem Zustellen der Briefwahlunterlagen beginnen.

Die Briefwahl wird bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms ausgezählt, die Briefwahlunterlagen müssen dort bis zum 23. Februar 2025, 18.00 Uhr eingegangen sein.

Briefwahl können Sie über die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder auf unserer Homepage www.vg-wonnegau.de beantragen.

Ebenso können Sie im Wahlamt der Verbandsgemeinde Wonnegau die Briefwahl beantragen und direkt vor Ort wählen. Wahlkabine und -urne stehen bereit.

Ihr Wahlamt

Verbandsgemeinde Wonnegau

Wahlamt

Am Schneller 3

67574 Osthofen

Mo. – Fr. 8:00 – 12:00 und Do. 14:00 – 18:00 Uhr