Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und Unterrichtungsverfahren der Behörden, der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB sowie Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m § 1 Abs. 8 BauGB
Die Verbandsgemeinde Wonnegau plant die 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der Gemarkung der Stadt Osthofen.
Die Teilfortschreibung sieht die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage am Wasserwerk in der Rheinstraße (Außerhalb Richtung B9) in Osthofen vor.
Für die Konkretisierung der Planung soll die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung finden in der Zeit
vom 04.08.2025 bis einschließlich 15.09.2025 statt.
Die Planunterlagen sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften und verwendeten DIN-Normen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr) in Dienstzimmer 3.5 (Dachgeschoss) von jedermann kostenfrei in dem genannten Zeitraum eingesehen werden. Es können Anregungen vorgebracht werden. Umweltrelevante Informationen liegen derzeit lediglich in Form des Umweltberichtes vom Planungsbüro WSW und Partner aus Kaiserslautern vor. Inhaltlich handelt es sich um folgende Themenschwerpunkte:
| - | Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt |
| - | Boden und Fläche |
| - | Wasser |
| - | Klima und Luft |
| - | Landschaftsbild |
| - | Kultur- und Sachgüter |
| - | Mensch |
| - | Natura 2000 Gebiete |
Der Inhalt dieser Bekanntmachung, sowie die vollständigen Planunterlagen sind auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.