Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundbesitzes ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung: | Mettenheim |
| Lage: | Im Nordried an der Bahn |
| Nutzungsart: | Weingarten |
| Größe: | 4.121 qm |
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieses Grundbesitzes interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Alzey-Worms - Referat 71, Landwirtschaft und Weinbau - durch persönliche Vorsprache mit einem Termin innerhalb von 10 Tagen ab Erscheinen des Nachrichtenblattes mitzuteilen.