Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundbesitzes ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung: Alsheim | Lage: Guntersblumer Straße links |
| Nutzungsart: Weingarten | Größe: 5.465 qm |
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieses Grundbesitzes interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Alzey-Worms - Referat 71, Landwirtschaft und Weinbau - durch persönliche Vorsprache mit einem Termin innerhalb von 10 Tagen ab Erscheinen des Nachrichtenblattes mitzuteilen.
Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist lediglich über die unter www.kreis-alzey-worms.de/kontakt erläuterten Verfahren möglich. Die aktuelle Mail-Adresse ist nur für formfreie Kommunikation vorgesehen.