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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 32/2023
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Haushaltssatzung derOrtsgemeinde Dittelsheim-Heßlochfür die Jahre 2023/2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am 18.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2023

2024

1. im Ergebnishaushalt

1.1 der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.386.650,00

3.245.815,00

1.2 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

4.060.110,00

3.572.720,00

1.3 der Jahresüberschuss /-verlust auf

-673.460,00

-326.905,00

2. im Finanzhaushalt

2.1 der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-699.420,00

-213.660,00

2.2 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

83.000,00

1.072.000,00

2.3 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.385.600,00

582.400,00

2.4 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.302.600,00

489.600,00

2.5 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.002.020,00

-275.940,00

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

2024

zinslose Kredite auf

0,00

0,00

verzinste Kredite auf

1.050.000,00

0,00

zusammen auf

1.050.000,00

0,00

Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister, Kredite im Rahmen der Kreditermächtigung nach Einholung mehrerer Angebote bei dem preisgünstigsten Kreditinstitut aufzunehmen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

2023

2024

Verpflichtungsermächtigungen

0,00

0,00

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

2023

2024

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

0,00

248.310,00

§ 5 Steuersätze

Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2023

2024

Grundsteuer A

345 v.H.

345 v.H.

Grundsteuer B

465 v.H.

465 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

2023

2024

für den ersten Hund

42,00 €

42,00 €

für den zweiten Hund

72,00 €

72,00 €

für jeden weiteren Hund

84,00 €

84,00 €

für jeden gefährlichen Hund

615,00 €

615,00 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2006 (GVBl. S.401) werden wie folgt festgelegt:

2023

2024

Wiederkehrender Beitrag für den Weinbergsschutz(Weinbergshutumlage)

*) € / ha

*) € / ha

Wiederkehrender Beitrag für Wirtschaftswege

*) € / Ar

*) € / Ar

*) Die Beitragssätze für den Weinbergsschutz und die Wirtschaftswege werden durch gesonderten Beschluss festgelegt.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 wird mit insgesamt 5.389.355,97 € ausgewiesen.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen (Beschluss des Ortsgemeinderates vom 06.05.2008).

§ 9 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.

Anmerkung:

Die Festsetzungen der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 treten, unter Berücksichtigung der Haushaltsverfügung, zum 01.01.2023 in Kraft.

Die Festsetzungen der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 sind nicht genehmigungsfähig. Für das Jahr 2024 ist eine Nachtragshaushaltssatzung vorzulegen.

Dittelsheim-Heßloch, den 11.08.2023
E. Kolb-Noack, Ortsbürgermeisterin

Offenlage des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch für die Haushaltsjahre 2023/2024 liegt in der Zeit von Montag, dem 14.08. bis einschließlich Dienstag, dem 22.08.2023, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 15 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Osthofen, den 11.08.2023
Erbeldinger
Erster Beigeordneter

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)