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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 34/2025
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Verleihung des Ehrenkristalls der Stadt Osthofen

Die Stadt Osthofen zeichnet im Rahmen des Stadtempfangs am 25. Oktober 2025 aufgrund der bestehenden Richtlinien verdiente Persönlichkeiten und Förderer des Vereinswesens mit einer Ehrenurkunde und dem Ehrenkristall der Stadt Osthofen aus.

Wir bitten deshalb alle Osthofener Vereine, Vereinsmitglieder, die die Voraussetzungen der Richtlinien erfüllen, für eine solche Ehrung bis spätestens 30. August 2025 zu benennen. Die Vereinsvorstände werden hierzu auch persönlich angeschrieben.

Für die Anmeldung ist der Antragsvordruck unter www.osthofen.de/ehrenkristall zu verwenden. Die Richtlinien sind dort ebenfalls einzusehen.

Gemäß den Richtlinien für die Verleihung des Ehrenkristalls wird der Ausschuss für Kultur, Feste, Fremdenverkehr und Wirtschaft im Einzelfall über die Verleihung endgültig entscheiden.

Sollten bis zum 30. August 2025 keine Meldungen bei uns vorliegen, gehen wir davon aus, dass der Verein für die Ehrung keine geeigneten Personen benennen kann.

gez. Thomas Goller, Stadtbürgermeister