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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 35/2022
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms

Elektrogeräte nicht in die Mülltonne

Elektrogeräte enthalten einerseits wertvolle Rohstoffe, die beim Recycling wiedergewonnen werden, andererseits sind darin auch Materialien verbaut, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen, weil sie giftig und gesundheitsschädlich sind. Verbraucher*innen sind daher gesetzlich verpflichtet Elektrogeräte über eine offizielle Sammelstelle zu entsorgen.

Elektrogeräte werden im Landkreis auf allen Wertstoffhöfen kostenlos angenommen. Für größere Geräte ist auch bis zu 2-mal im Jahr die kostenlose Sperrmüllabholung eine Möglichkeit. Bei der Anmeldung muss angegeben werden, dass es um Elektrogeräte geht. Entnehmbare Batterien und Akkus sollten getrennt vom Gerät in der Altbatterie-Sammlung abgegeben werden.

Darüber hinaus gibt es eine Rücknahmepflicht im Handel, die auch für den Online-Handel gilt. Seit dem 01. Juli 2022 müssen auch Kleingeräte bis 25 cm von allen Vertreibern, also auch Supermärkten und Lebensmitteldiscountern, die solche verkaufen und deren Gesamtverkaufsfläche eine bestimmte Größe hat, zurückgenommen werden. Detaillierte Auskünfte zur Rücknahme von Elektrogeräten erhält man unter anderem auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes oder der Stiftung Warentest und natürlich auch am Umwelttelefon des Landkreises (0 67 31 / 4 08 28 28).