Ausgabe 35/2024
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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3. Änderung der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Stadt Osthofen vom 16.02.2001 in der Fassung vom 29.09.2021
§ 1 Abs. 7 erhält folgende neue Fassung:
Die Wahl des Seniorenbeirates wird an einem Tag, den der Stadtbürgermeister festlegt, als Einzelwahl durchgeführt.
§ 1 Abs. 8 erhält folgende neue Fassung:
Die Wahl findet als reine Briefwahl statt.
Die Änderung tritt gemäß § 24 Abs. 3 GemO am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Osthofen, den 30.08.2024
Thomas Goller, Stadtbürgermeister