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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 35/2025
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Richtlinien Bemessung der Entgelte und Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses

Die Richtlinien für die Bemessung der Entgelte und die Benutzung von Räumen und Einrichtungen des Dorfgemeinschaftshauses Hangen-Weisheim werden aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers hiermit erneut bekanntgegeben.

Richtlinien für die Bemessung

der Entgelte und die Benutzung von Räumen und Einrichtungen

des Dorfgemeinschaftshauses Hangen-Weisheim vom 01.07.2025

§ 1

(1) Für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen des Dorfgemeinschaftshauses erhebt die Gemeinde Entgelte.

(2) In der Miete nicht enthalten sind insbesondere die Kosten für Heizung und Reinigung. Diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Den örtlichen Vereinen stehen die Räumlichkeiten für Übungszwecke kostenfrei zur Verfügung.

(4) Weiterhin sind die nachstehenden Veranstaltungen von der Entgeltspflicht befreit:

Konzert des MGV, Dorfgemeinschaftsabend an der Kirchweih, Stabausfest der Kinder, Fastnachtssitzung der Ortsvereine, Kinderfastnacht, Weihnachtsfeier der Ortsvereine und Jubiläumsveranstaltungen der Ortsvereine.

Witterungsbedingt können ebenfalls mietfrei folgende Veranstaltungen das Dorfgemeinschaftshaus nutzen:

Tag der offenen Tür der Feuerwehr, Sommerfest der Landrauen, Sommerfest des MGV und Waldfest.

Weitergehende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates.

(5) Alle anderen Veranstaltungen der Vereine und Bürger von Hangen-Weisheim sind entgeltspflichtig im Sinne der in § 2 aufgeführten Beträge. Die Einheimischen erhalten einen Rabatt in Höhe von 30 Euro.

(6) Den Vereinen, die sich an den Kosten zur Beschaffung der Beschallungsanlage beteiligten (Landfrauen, Gesangverein, Sportverein sowie Freiwillige Feuerwehr), steht diese kostenlos zur Nutzung zur Verfügung:

§ 2

(1) 1. Die Miete beträgt für die Benutzung pro Tag:

für den Bühnenraum  — 100,00 €

für den Saal —  150,00 €

für den Saal mit Bühne  — 250,00 €

Rabatt für Einheimische je —  30,00 €

für die Nutzung der Beschallungsanlage erhöht sich

die jeweilige Benutzungsgebühr um  — 100,00 €

2. die Reinigungskosten werden nach Aufwand des Dienstleisters umgelegt.

3. Die Heizkostenpauschale beträgt:

für den Saal  — 50,00 €

für die anderen Räume je  — 20,00 €

(2) Die Gemeinde erhebt eine Kaution von 300,00 €

Die Gemeinde behält sich das Recht vor, weitere Kautionen zu verlangen.

(3) Als Benutzungstag im Sinne von Abs. 1 gilt jeweils ein Zeitraum von 24 Std.

(4) Entgeltschuldner sind die Personen, die den Antrag auf Benutzung der Einrichtungen des Dorfgemeinschaftshauses gestellt haben.

§ 3

(1) Die Entgelte werden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Entgeltsbescheides fällig.

(2) Die Entgeltschuld entsteht bei der Bestätigung des Termins durch die Gemeinde. Bis zu einer Zeitspanne von 1 Woche vor dem Termin hat der Mieter ein kostenfreies Rücktrittsrecht. Danach hat er im Falle eines Rücktritts 50 % der Miete zu bezahlen.

§ 4

Sollten die Bestimmungen dieser Richtlinie oder eine künftig in ihr aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Richtlinie nicht berührt werden.

§ 5

Diese Richtlinien treten am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

55234 Hangen-Weisheim, den 26.08.2025
Christian Schipp, Ortsbürgermeister

Unbedenklichkeit von Verfahrensmängeln gem. § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Satzung (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 (6) GemO i. d. F. vom 31.01.1994 in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

55234 Hangen-Weisheim, den 26.08.2025
Christian Schipp, Ortsbürgermeister

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf

www.vg-wonnegau.de einsehbar.)