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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 35/2026
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Abräumung von Grabstätten durch die Stadt Osthofen

In der Zeit von 01.09. – 15.09.2026 werden auf dem Friedhof Osthofen Grabstätten, bei denen die Ruhe- oder Nutzungszeiten abgelaufen sind, durch eine Firma abgeräumt, die seitens der Stadt Osthofen beauftragt wurde. Für einen Teil dieser Grabstätten sind der Verwaltung keine Nutzungs-berechtigten oder Personen bekannt, die ein berechtigtes Interesse daran haben. Für den anderen Teil der Grabstätten wurden durch die Nutzungsberechtigten bereits die Abräumgebühren gezahlt. Diese werden in diesem Zusammenhang ebenfalls eingeebnet.

In der nachstehenden Tabelle sind alle Grabstätten aufgeführt, die abgeräumt werden sollen. Personen, die ein berechtigtes Interesse oder ein Nutzungsrecht an einer dieser Grabstätten haben, werden gebeten, sich beim Friedhofsverwalter der Stadt Osthofen unter der Rufnummer 06242 60064 oder per E-Mail unter friedhof.osthofen@vg-wonnegau.de zu melden, sofern nicht auf die Nutzung der Grabstätte verzichtet wurde. Die Geltendmachung eventuell bestehender Ansprüche an einer dieser Grabstätten ist nach der erfolgten Abräumung nicht mehr möglich.

Aus dem beigefügten Friedhofsplan sind die abzuräumenden Grabstätten ersichtlich.

Zur Klärung von Fragen steht auch die Mitarbeiterin der Friedhofsverwaltung der VG Wonnegau, Frau Bork, zur Verfügung. Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 06242 5004305 während der Sprech-zeiten der VGV Wonnegau in der Dienststelle am Standort Osthofen zu erreichen.

Bitte beachten: Die Liste und der Friedhofsplan wurden am 20.08.2026 aktualisiert!

67574 Osthofen, den 23.07.2026/20.08.2026
Kai Kronauer
Erster Beigeordneter