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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 35/2026
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung § 97 GemO

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 der Stadt Osthofen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 wird am 28.08.2026 dem Stadtrat Osthofen zugeleitet.

1.

Er liegt ab Montag, den 31.08.2026, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23 in Zimmer 17 bis zur Beschlussfassung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht er im Internet unter

www.vg-wonnegau.de (Suchbegriff = Haushalt)

zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Osthofen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Montag, den 31.08.2026, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an

Buergerhaushalte@vg-wonnegau.de

einzureichen. Der Stadtrat Osthofen wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)

Westhofen, den 24.08.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner, Bürgermeister