In letzter Zeit musste festgestellt werden, dass auf dem Friedhofsgelände in Gundheim ganz offensichtlich Hunde frei umherlaufen. Dabei werden unter anderem Gräber durch die Hunde beschädigt. Rausgerissene Pflanzen, umgewühlte Gräber und Verunreinigung durch Hundekot werden festgestellt. Wir wollen in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Wonnegau hinweisen, wonach Hunde auf öffentlichen Plätzen, Kinderspielplätzen und Friedhöfen nicht ausgeführt werden dürfen. Ein solches Verhalten kann auf keinen Fall geduldet werden. Es handelt sich hier um Sachbeschädigung. Diese Tatbestände werden in jedem Fall strafrechtlich verfolgt und geahndet.
Im Zusammenhang mit diesen Vorfällen bitten wir auch die Bevölkerung um Unterstützung. Wer sachdienliche Hinweise geben kann, melde sich bitte bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Herrn Renz (Tel. Nr. 06244 / 5908 - 501) Die Hinweise werden auf Wunsch auch vertraulich behandelt.
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch unter www.vg-wonnegau.de einsehbar.)