Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 3. Änderung zur Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 8 Abs. 2 - Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates - wird wie folgt neu gefasst:
(2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 20,00 €. Das Sitzungsgeld nach Satz 1 wird auch bei digitaler Sitzungsteilnahme und bei Umlaufverfahren ungekürzt gewährt. Dies gilt auch, wenn zur Sitzung eingeladen ist, diese jedoch wegen Beschlussunfähigkeit nicht stattfinden kann oder ein Teil der Tagesordnung wegen Beschlussunfähigkeit nicht abgehandelt werden kann. In beiden Fällen wird das Sitzungsgeld auch für die erneut eingeladene Sitzung fällig. Ist ein Ratsmitglied zugleich Ausschussmitglied, so wird bei gemeinsamen Sitzungen das Sitzungsgeld nur einmal gewährt.
§ 9 Abs. 1 - Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen und Beiräten - wird wie folgt neu gefasst:
(1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Ortsgemeinderates erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 20,00 €.
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.