| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 der Ortsgemeinde Hochborn |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 wird am 05.09.2025 dem Ortsgemeinderat Hochborn zugeleitet.
| 1. | Er liegt ab Montag, den 08.09.2025, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23 in Zimmer 17 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht er unter |
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| www.vg-wonnegau.de (Suchbegriff = Haushalt) |
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| zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Hochborn haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Montag, den 08.09.2025, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2025 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an |
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| Buergerhaushalte@vg-wonnegau.de |
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| einzureichen. Der Ortsgemeinderat Hochborn wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)
Westhofen, den 01.09.2025