Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte!
Sie werden gebeten, Ihr mit Beginn des Schuljahres 2024/25 grundschulpflichtig werdendes Kind anzumelden.
Nach § 10 der Grundschulordnung müssen angemeldet werden:
Alle Kinder, auch beeinträchtigte Kinder, die im Zeitraum vom 1. September 2023 bis 31. August 2024 das sechste Lebensjahr vollenden werden.
Alle Kinder, auch beeinträchtigte Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.
Liegt eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung bzw. Krankheit des anzumeldenden Kindes vor, so ist die Schulleitung darüber zu informieren. Die Anmeldung von umfänglich beeinträchtigten Kindern kann in Ausnahmefällen unmittelbar bei der zuständigen Förderschule erfolgen.
Kommen Sie bitte mit Ihrem Kind zur Anmeldung und legen Sie die Geburtsurkunde des Kindes oder den Pass vor. Außerdem bringen Sie bitte den ausgefüllten Anmeldebogen, die Bescheinigung über den Besuch einer Kindertagesstätte und das Formular über die Einverständniserklärungen mit, ebenso den Impfausweis. Es wäre hilfreich für uns, wenn Sie uns ggf. den Entwicklungsbericht Ihres Kindes von der Kindertagesstätte mitbringen könnten.
Die Anmeldezeiten richten sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
Folgende Zeiten sind am Mittwoch, 20.September 2023 vorgesehen:
| Anfangsbuchstaben A - E: | 13.30 Uhr - 13.50 Uhr oder 17.00 Uhr - 17.20 Uhr |
| Anfangsbuchstaben F - H: | 13.50 Uhr - 14.15 Uhr oder 17.20 Uhr - 17.40 Uhr |
| Anfangsbuchstaben I - L: | 14.15 Uhr - 14.35 Uhr oder 17.40 Uhr - 18.00 Uhr |
| Anfangsbuchstaben M - R: | 14.35 Uhr - 14.55 Uhr oder 18.00 Uhr - 18.15 Uhr |
| Anfangsbuchstaben S: | 15.00 Uhr - 15.20 Uhr oder 18.15 Uhr - 18.30 Uhr |
| Anfangsbuchstaben T - Z: | 15.20 Uhr - 15.40 Uhr oder 18.30 Uhr - 18.50 Uhr |
in der Seebachschule Osthofen.
Bitte halten Sie sich an die vorgegebenen Zeiten!
Falls Sie zu keinem der genannten Termine erscheinen können, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung (Kontaktdaten: s. oben).
Bitte nutzen Sie den Haupteingang. Alle angemeldeten Kinder müssen an einer vom Gesundheitsamt durchgeführten schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Der Termin wird Ihnen vom Gesundheitsamt Alzey-Worms rechtzeitig mitgeteilt.
Hinweis:
Die sogenannten „Kann-Kinder“ müssen erst im Frühjahr 2024 angemeldet werden. Die Termine werden über das Amtsblatt bekanntgegeben.