Lageplan
Der Ortsgemeinderat von Gundersheim hat in seiner Sitzung am 06.09.2023 die förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 sowie § 2 Abs. 2 BauGB für das 5. Änderungsverfahren des Bebauungsplans „GS 2 - Gewerbegebiet“ beschlossen. Mit der Änderung soll die Gemeinbedarfsfläche in Gewerbebauland umgewandelt werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehende Grundstücke der Gemarkung Gundersheim: Grundstücke Flur 2, Nr. 68/4, 168/2 und 184/6. Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches ergeben sich aus der zugehörigen Planzeichnung. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit all seinen Anlagen sowie allen verwendeten Rechtsgrundlagen und DIN-Vorschriften liegt für den Zeitraum vom 02.10.2023 bis einschließlich 09.11.2023 bei der Ortsverwaltung Gundersheim, Am Römer 9 in 67589 Gundersheim, während der Sprechstunden des Ortsbürgermeisters (donnerstags von 17.30 - 19.00 Uhr) als auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags - freitags von 8.00 - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 - 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 aus und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden, es werden Auskünfte erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen von der Internetseite der Verbandsgemeinde Wonnegau unter https://www.vg-wonnegau.de/download/category/12-bauen herunter zu laden, Auskünfte können auch telefonisch unter 06242-5004301 erteilt werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass während dieser Offenlage bei den genannten Dienststellen Stellungnahmen vorgebracht werden können. Weiterhin ist zu beachten, dass Stellungnahmen nur während der Auslegungsfrist abgegeben werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 abgesehen wird.
(Diese öffentliche Bekanntmachung sowie die Planunterlagen sind auch unter www.vg-wonnegau.de einsehbar.)