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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 38/2024
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO

In seiner Sitzung am 26.08.2024 befasste sich der Ortsgemeinderat Bechtheim mit folgenden Themen:

1.

Für den Neubau einer fünfgruppigen Kindertagesstätte wurde über die bereits erteilten Auftragsvergaben informiert. Der Rat beschloss, die Verwaltung mit der Ausschreibung der Leistungen Heizung, Lüftung und Sanitär, Elektro- und EDV, Aufzugsanlage, Fassadenelemente, Türen, Fenster, Innen- und Außenputz, Trockenbau, Rasterdecken und sonstige Decken sowie Metallbau zu beauftragen. Der Ortsbürgermeister wurde bevollmächtigt, die Auftragsvergaben weiterer Leistungen der nächsten Ausschreibungspakete (Heizung, Lüftung und Sanitär, Elektro- und EDV, Aufzugsanlage, Fassadenelemente, Türen und Fenster, Innen- und Außenputz inkl. Maler, Trockenbau, Rasterdecken, sonstige Decken und Metallbau - insbesondere Spezialtüren) auf den Weg zu bringen. Bezüglich der „Kunst am Bau“ erhielt die Verwaltung den Auftrag, das vorgeschriebene Verfahren zu starten.

2.

Zur Verwendung der Gelder aus dem kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) gehen die jeweiligen Auftragsvergaben zur Umrüstung der Beleuchtung in der Sport- und Kulturhalle auf LED an die Firma Netlox zum Preis von 15.870,75 €, zur Umrüstung und Ergänzung der Beleuchtung im ehemaligen Feuerwehrhaus auf LED an die Firma Netlox zum Preis von 3.609,98 € und zur Umrüstung der Aussegnungshalle auf LED-Beleuchtung und moderne Infrarot-Steinheizkörper an die Firma Netlox zum Preis von 7.698,85 €. Für die Baumpflanzung auf der Sport- und Freizeitanlage wurde der Ortsbürgermeister ermächtigt, den Auftrag an die Firma Kronauer in Höhe des Restbudgets der Fördersumme zu vergeben.

3.

Der Ortsgemeinderat ermächtigte den Landwirtschafts-, Weinbau-, Verkehr- und Umweltausschuss, für die Legislaturperiode 2024-2029 alle Themen im Bereich der umlagefinanzierten Landwirtschaftsangelegenheiten eigenständig, ohne Beschluss durch den Ortsgemeinderat, zu entscheiden.

4.

Im nächsten Punkt stimmte der Ortsgemeinderat dem Grundsatzbeschluss zur Ablehnung der Ortsgemeindeverwaltung auf Anfragen zur Verpachtung bzw. Nutzung von öffentlichen Außenflächen für den Zweck der Freiflächenphotovoltaiknutzung zu. Die Ortsgemeindeverwaltung wird hierzu ermächtigt.

5.

Im nichtöffentlichen Teil ging es um Personal-, Vertrags-, Bau- und Grundstücksangelegenheiten. Die Reparaturarbeiten der Stützmauer im Lambertuspark wurden ebenfalls vergeben.

67574 Osthofen, den 10.09.2024
Wagner, Bürgermeister

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)