An einigen Grundstücken sind im Verlauf des Jahres die Bäume, Büsche und Sträucher so stark gewachsen, dass Zweige und Äste in den Straßenbereich hineinragen. Dort sind sie eine Gefahr für den Fußgängerverkehr und hier insbesondere für die Kinder. Aber auch der fließende Fahrzeugverkehr ist durch die überhängenden Zweige und Äste beeinträchtigt. Besonders gefährlich wird es, wenn Fußgänger wegen des Überhangs auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Grundsätzlich sollen die Anpflanzungen nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen.
Da die Schonfrist für brütende Vögel bezüglich eines radikalen Rückschnitts am 30.09.2024 endet, werden alle betroffenen Grundstückseigentümer gebeten, einen Rückschnitt der Anpflanzungen so vorzunehmen, dass ab der Grundstücksgrenze bis auf eine Höhe von mindestens 2,50 m über Gehsteigen und mindestens 4,50 m über Fahrbahnen nichts mehr in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird in den nächsten Tagen den ordnungsgemäßen Rückschnitt der Hecken und Sträucher verstärkt kontrollieren und gegebenenfalls Einschreiten.