Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundbesitzes ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung: | Hochborn |
| Lage: | Am Heppenheimer Weg |
| Nutzungsart: | Ackerland |
| Größe: | 1.2798 qm |
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieses Grundbesitzes interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Alzey-Worms - Referat 71, Landwirtschaft und Weinbau - durch persönliche Vorsprache innerhalb von 10 Tagen ab Erscheinen des Nachrichtenblattes mitzuteilen.