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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 39/2025
Seite 2
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Allgemeine Informationen zum Thema Einbruchschutz

Oft entscheidet der Täter in wenigen Sekunden, ob und welches Anwesen als günstige Gelegenheit erscheint. Sie können diese Entscheidung erheblich beeinflussen durch folgende Maßnahmen:

Einfriedung des Grundstückes, z.B. mittels Zaun, Hecke und Tor

Achten Sie auch auf die Anwesen Ihrer Nachbarn. Sollten Sie dort z.B. Handwerker / unbekannte Personen sehen, so rufen Sie gerne Ihre Nachbarn an, um nachzufragen, ob alles seine Richtigkeit hat.

Hecken und Bäume nicht zu hochwachsen lassen, bzw. die hohe Baumkrone nach unten ausdünnen, so dass der Täter immer damit rechnen muss, gesehen zu werden.

Keine Steighilfen oder Leitern offen und frei verfügbar stehen lassen.

Außenbeleuchtung am besten mit Bewegungsmeldern.

Schließen Sie beim Verlassen die Außentüren des Einfamilienhauses ab.

Schließen Sie beim Verlassen die Fenster – denn ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster

Simulieren Sie bei einer Abwesenheit, dass Sie im Haus sind - z.B. indem Sie Lampen mit Zeitschaltuhren koppeln.

Wie verhalte ich mich richtig bei einer verdächtigen Wahrnehmung oder dem Verdacht, dass in mein Haus eingebrochen wurde:

Scheuen Sie sich nicht bei Ihrer zuständigen Polizei anzurufen, im Zweifel auch über den Notruf der Polizei.

Melden Sie sich, wenn Ihnen etwas „seltsam“ erscheint, z.B. Personen, die sich für die Häuser interessieren oder „Falsche Handwerker“.

Sollten Sie bei einem Einbruch zu Hause sein, vermeiden Sie eine Kontaktaufnahme zum Täter. Entfernen Sie sich vom Haus und verständigen Sie den Notruf der Polizei – bleiben Sie unbedingt am Telefon bis die Polizei das Gespräch beendet.

Einbrecher wollen kein Risiko und auch keinen Kontakt. Ihr Ziel ist es schnell ins Haus zu kommen und dieses auch so schnell wie möglich mit der Beute zu verlassen.