| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Osthofen für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird am 27.01.2023 dem Stadtrat zugeleitet.
| 1. | Er liegt ab Montag, den 30.01.2023, während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Zimmer 17, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Unterlagen im Internet unter www.vg-wonnegau.de/download - Rubrik Bürgerhaushalte zur Einsichtnahme zur Verfügung. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Osthofen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Montag, den 30.01.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an |
| einzureichen. Der Stadtrat wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden | |
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)