über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bekanntmachung über die Auslegung der Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 im amtlichen Teil dieses Amtsblattes unter Verbandsgemeinde Wonnegau abgedruckt ist.