Zur Wahl zum Beirat für Migration und Integration sind 13 Personen vorgeschlagen. Wahlberechtigt davon sind 10 Personen.
Für die Wahl zum Beirat für Migration und Integration der Stadt Osthofen zugelassen sind:
Alahmad, Basil, Einzelbewerber
Dalyan, Selamet, Einzelbewerber
Demir, Arzu, Einzelbewerberin
Demirovska, Djemilja, Einzelbewerberin
Koval, Maryna, Einzelbewerberin
Hajismail, Mohamed, Einzelbewerber
Ölmez, Cihan, Einzelbewerber
Petschenkin, Konstantin, Einzelbewerber
Piehl, Jochen Marc, Einzelbewerber
Piehl, Viktoria, Einzelbewerberin
Ritter, Richard, Einzelbewerber
Schlegemilch, Udo, Einzelbewerber
Vasylenko, Anastasiia, Einzelbewerberin
Zur Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Osthofen sind somit mehr Personen zugelassen, als Mitglieder des Beirates zu wählen sind. Somit findet die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Osthofen am 10. November 2024 statt.
Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lautet:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Am 10. August 2024 gehörten dem Beirat für Migration und Integration 3 Frauen und 2 Männeran.