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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 40/2024
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Osthofen

Bekanntmachung:

  • dass die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Osthofen insgesamt im Wege der Briefwahl stattfindet
  • über Zeit und Ort des Zusammentritts des Briefwahlvorstandes
  • die Zusendung der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten und die Rücksendung des Wahlbriefes an den Briefwahlvorstand

I.

Aufgrund der Satzung vom 22.08.2024 findet die Wahl des Beirats für Migration und Integration als reine Briefwahl statt. Alle Wahlberechtigten erhalten in der Zeit vom 10. Oktober bis 31. Oktober 2024 auf dem Postweg den Wahlschein, einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, eine Erläuterung zur Durchführung der Briefwahl und einen an das Wahlamt adressierten Wahlbriefumschlag.

II.

Sollten Sie bis zum 31. Oktober 2024 Ihre Unterlagen nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an:

Verbandsgemeinde Wonnegau, Wahlamt, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, 06242 / 5004 100 oder

wahlen@vg-wonnegau.de

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis spätestens am 08. November 2024, 18 Uhr, angefordert werden.

III.

Der Wahlschein ist vom Wahlberechtigten mit der Erklärung zu unterschreiben, dass er selbst gewählt hat. Sofern sich der Briefwähler einer Hilfsperson bedient hat, hat diese an Eides statt zu versichern, dass sie den Stimmzettel nach Maßgabe des Willens des Briefwählers ausgefüllt hat.

IV.

Der Wahlbrief ist an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse rechtzeitig zu übersenden, so dass dieser spätestens am 10. November 2024 bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Wahlbehörde Verbandsgemeinde Wonnegau, Wahlamt, Am Schneller 3, 67574 Osthofen eingeht. Der Wahlbrief muss von der Wählerin oder dem Wähler nicht freigemacht werden.

V.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Feststellung des Briefwahlergebnisses am 11. November 2024 um 8 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen zusammen. Die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes ist öffentlich. Jedermann hat ungehinderten Zutritt zum Sitzungsraum des Briefwahlvorstandes.

Osthofen, den 04.10.2024

Thomas Goller, Stadtbürgermeister und Wahlleiter