Der Ortsgemeinderat von Dittelsheim-Heßloch hat in seiner Sitzung am 09.10.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan „Weingut Winter“ gefasst.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine Mischbaufläche für zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten eines landwirtschaftlichen Betriebes zu schaffen.
Der Geltungsbereich ist im anliegenden Plan gekennzeichnet und umfasst die Grundstücke Gemarkung Dittelsheim, Flur 19, Nrn. 87/1 (tlw.), 89 und 163/2 (tlw.).
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 S. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)
Planauszug