die Parksituation in der Ortslage ist nach wie vor unbefriedigend. Amtliche Lösungen wären ein einseitiges Parkverbot, ausgewiesene Parkplätze ähnlich einer Konzeption wie in Dittelsheim-Heßloch oder eine entsprechende Beschilderung. Auch Markierungen in Kreuzungsbereichen wären möglich, um die Vorfahrtssituation hervorzuheben und den notwendigen Abstand zu einer Kreuzung zu verdeutlichen. Dies scheint aber derzeit noch als zu aufwendig. Die Ortsverwaltung möchte es vorerst bei einem Appell an die Vernunft der Bürger und Fahrzeugeigner belassen. Viele Fahrzeuge stehen am Straßenrand trotz vorhandener Stellplätze in den Höfen oder auf den Grundstücken. Häufig ist der Verkehrsraum bei parkenden Fahrzeugen kaum ausreichend, um mit einem Auto vorbeizufahren. Auch die landwirtschaftlichen Betriebe haben vermehrt Mühe mit den Fahrzeugen oder Gerätschaften gefahrlos parkende Fahrzeuge zu passieren. Gravierend wird es dann, wenn Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr oder Rettungsdiensten die Engstellen nicht mehr passieren können. In diesen Situationen geht wertvolle Zeit zur Rettung von Mensch und/oder Material verloren. In Gundersheim kam es einmal zu einer ähnlichen Situation (vgl. Amtsblatt Ausgabe 47/2019 vom 22.11.2019). Hier konnten die Rettungsfahrzeuge bei einem Feuerwehreinsatz nur sehr beschwerlich und vereinzelt nicht schadenfrei an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren. Denken Sie auch an den Garagenbrand in den Steinzeilen vor wenigen Jahren. Hier konnte von Glück gesprochen werden, dass der Brand tagsüber stattfand und nicht abends und so die Verkehrswege frei waren. Dies wäre abends nicht so glimpflich ausgegangen. Bislang ist noch kein Unfall, geschweige denn eine Notsituation eingetreten. Lassen Sie es bitte nicht so weit kommen. Parken Sie Ihre Fahrzeuge bitte regelgerecht und noch besser auf Ihren Stellplätzen in den Höfen oder auf den Grundstücken. Vor allem lassen Sie bitte die Hydranten auf der Straße frei. Wenn bei Einsätzen der Feuerwehr zuerst ein Fahrzeugeigentümer einen Hydranten freiräumen muss, vergeht einmal mehr wertvolle Zeit.
Zuletzt möchte an dieser Stelle noch erwähnt sein, dass es sich bei dem Weg in der Verlängerung des Hillesheimer Wegs bzw. dem Betonweg von der Bushaltestelle nach Norden in Richtung Bahngleise um einen Wirtschaftsweg handelt, dessen Nutzung mit Kraftfahrzeugen ohne landwirtschaftlichen Hintergrund nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet ist. Bitte hier die Beschilderung beachten.