| 1. | Die Verbandsgemeinde Wonnegau hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in Mainz die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für den Neubau einer Grundschule in der Stadt Osthofen beantragt. | |
| 2. | Es wird darauf hingewiesen, dass | |
| die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen (Plan) bei der Verbandsgemeinde Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, im Zimmer 20 in der Zeit vom 07.11.2022 bis einschließlich 05.12.2022 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausliegen; | ||
| • | Einwendungen gegen das Vorhaben bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Mainz, Kleine Langgasse 3, 55116 Mainz | |
| oder bei der Verbandsgemeinde Wonnegau, ABEWO Wormser Str. 23 in 67593 Westhofen | ||
| bis spätestens 19.12.2022 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können; | ||
| • | bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können; | |
| • | bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen | |
| - die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, | ||
| - die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentlichen Bekanntmachung ersetzt werden kann; | ||
| • | nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte. | |
| 3. | Diese Bekanntmachung sowie die ausliegenden Unterlagen können im vorstehenden Zeitraum auch im Internet aufgerufen werden: www.sgdsued.rlp.de. Maßgeblich sind im Zweifelsfall die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. | |
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)