Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „An den Wiesen“ am 24.10.2023 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).
Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Der Widerspruch kann
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Gemeinde Hochborn - Geschäftsstelle, Ostdeutsche Straße 28, 55232 Alzey oder |
| 2. | in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes an: |
| Umlegungsausschuss Gemeinde Hochborn - Geschäftsstelle |
| |
| erhoben werden. |
(Hinweis: Die Bekanntmachung ist ebenfalls unter https://www.vg-wonnegau.de/start/amtliche-bekanntmachungen/72-ortsgemeinden/hochborn einzusehen.)