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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 44/2024
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Heckenschnitt, Laubbeseitigung und Straßenreinigung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Winter naht, die Vegetation kommt zum Erliegen! Beste Zeit, sich dem Hecken und Baumrückschnitt zu widmen. Vermehrt ist festzustellen, dass an verschiedenen Stellen in der Ortslage der Hecken- und Baumrückschnitt über den Sommer zu kurz kam. Jetzt ist die Gelegenheit günstig, sich diesem ausgiebig zu widmen. Der Verkehrsraum ist stets frei von herunterhängenden Ästen oder hervorstehendem Gestrüpp zu halten. Die Gefahren werden in den meisten Fällen unterschätzt. Während im Sommer die Zweige und Äste noch spät am Abend sichtbar sind, werden Passanten und Fahrzeuge im Spätjahr gerne auch mal von hervorstehendem Gestrüpp überrascht. Alle Grundstückseigentümer sind angehalten und auch verpflichtet, den Verkehrsraum hiervon freizuhalten und regelmäßigen Rückschnitt durchzuführen. Auch das Laub, das derzeit wieder überall auf den Straßen liegt, ist von den angrenzenden Grundstückseigentümern zu entfernen, egal von welchen Bäumen und Sträuchern es stammt. Das gilt im Übrigen auch für heruntergefallenes Obst. Gerade nasses Laub und Fallobst auf den Straßen führen auch gerne mal bei Fußgängern im Dunkeln für rutschige Momente. Hier gilt: Regelmäßige Laub- und Fallobstbeseitigung reduziert Gefahren.

Zuletzt möchte ich noch einmal an die generelle Straßenreinigungspflicht erinnern. Wenn sich Straßendreck, Unkraut und Laub längere Zeit ansammeln, sieht das nicht schön aus. Wir wollen doch aber nicht, dass solche Ecken das Ortsbild prägen. Von daher hier der Appell an Alle: Bitte wieder regelmäßig kehren – das gilt im Übrigen auch für alle Wege, die zwischen Häusern durchführen. Früher war der Samstag der Tag an dem jeder die „Gass gekehrt“ hat. Lassen Sie das wieder aufleben und helfen Sie mit. Das sind auch blendende Gelegenheiten, sich mal wieder mit den Nachbarn auszutauschen.

Carsten Claß, Ortsbürgermeister