In den Jahren 2022 und 2023 sind in der Abrechnungseinheit 1 (alle Straßen, Wege und Plätze westlich der Bahnlinie) umlagefähige Kosten in Höhe von 134.131,26 € entstanden, die auf eine beitragspflichtige Fläche von insgesamt 1.255.780,46 m² zu verteilen sind.
Dies ergibt einen Beitragssatz von 0,10681 €/m². Fälligkeit des Beitrags ist der 15.12.2024.
In der Abrechnungseinheit 2 (alle Straßen, Wege und Plätze östlich der Bahnlinie) sind im Jahr 2022 umlagefähige Kosten in Höhe von 78.910,72 € entstanden, die auf eine beitragspflichtige Fläche von insgesamt 810.543,86 m² zu verteilen sind.
Dies ergibt einen Beitragssatz von 0,09736 €/m². Fälligkeit des Beitrags ist der 15.12.2024.
Im Jahr 2023 sind in der Abrechnungseinheit 2 umlagefähige Kosten in Höhe von 858.976,64 € entstanden, die auf eine neue beitragspflichtige Fläche von insgesamt 913.663,37 m² zu verteilen sind.
Dies ergibt einen Beitragssatz von 0,94015 €/m². Aufgrund der Höhe des Beitragssatzes entschied der Stadt in seiner Sitzung am 09.10.2024, hiervon zum 15.12.2024 ein Beitragssatz von 0,16015 €/m² zu erheben.
Es ergibt sich für die Abrechnungseinheit 2 zum 15.12.2024 ein Beitragssatz von insgesamt 0,25751 €/m².
Die weiteren Raten werden durch separate Beitragsbescheide in den Jahren 2025 und 2026 erhoben.
Eine ausführliche Erläuterung zur Erhebung der wiederkehrenden Beiträge für die Jahre 2022 und 2023 finden Sie auf der Homepage der Stadt Osthofen (www.osthofen.de).
Eine Kostenzusammenstellung und die Berechnung der jeweiligen Beitragssätze sind auf der Rückseite Ihrer Beitragsbescheide aufgeführt.
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)