In letzter Zeit mussten leider wiederholt Verschmutzungen durch Hundekot und Hundeurin auf verschiedenen Gräbern auf dem Friedhof in Westhofen festgestellt werden. Es handelt sich hier möglicherweise um Sachbeschädigung. Ein solches Verhalten kann auf keinen Fall geduldet werden.
Nach der Gefahrenabwehrverordnung der VG Wonnegau ist es verboten Hunde ohne geeigneten Führer auf öffentlichen Anlagen umherlaufen zu lassen. Weiterhin sind Hundehalter bzw. Hundeführer dafür verantwortlich, dass Hunde öffentliche Anlagen nicht verunreinigen.
Im Zusammenhang mit diesen Taten bitten wir auch die Bevölkerung um Unterstützung. Wer sachdienliche Hinweise geben kann, melde sich bitte bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Herrn Renz (Tel. Nr. 06244 / 5908 - 501). Die Hinweise werden auf Wunsch auch vertraulich behandelt.
Der Text dieser Veröffentlichung ist auch auf der Homepage www.vg-wonnegau.de einsehbar.