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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 47/2025
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung § 97 GemO

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gundheim für die Jahre 2026/2027 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 19.11.2025 dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

1.

Er liegt ab Montag, den 24.11.2025, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Zimmer 15, bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Unterlagen im Internet unter www.vg-wonnegau.de/download – Rubrik Bürgerhaushalte zur Einsichtnahme zur Verfügung.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Gundheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Montag, den 24.11.2025, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2026/2027 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an

Buergerhaushalte@vg-wonnegau.de

zu senden. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)

Osthofen, den 20.11.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner, Bürgermeister