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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 48/2023
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Hinweise zur Abwassergebühren-Abrechnung 2023

Nachfolgende Informationen und dazugehörige Formulare können Sie auch auf unserer

Homepage www.vg-wonnegau.de abrufen.

Um die Abrechnung der laufenden Abwassergebühren für das Jahr 2023 korrekt erstellen zu können, bitten wir uns folgende Änderungen bzw. Feststellungen mitzuteilen.

1. Viehhaltung und Landwirtschaft

Für Viehhaltungen sowie für Pflanzenschutzspritzungen werden auf Antrag Abschläge bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr gewährt. Absetzungen entfallen, soweit für den Gebührenschuldner 35 m³ je Haushaltsangehörigen und Jahr unterschritten werden. Dieser Antrag ist bis zum 31. Januar 2024 (Ausschlussfrist) für das Jahr 2023 zu stellen.

Ein entsprechendes Formular kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgeholt werden.

Hier besteht die Möglichkeit, dass Sie sich das Formular von unserer Homepage herunterladen können. Das Formular kann unter folgendem Link im Internet abgerufen werden:

https://www.vg-wonnegau.de/download/category/22-abwasser. Hier ist es allerdings notwendig, dass Sie sich das Formular ausdrucken und unterschrieben an uns zurückgeben.

2. Nachweis über den Verbleib organischer Reststoffe (Bringsystem)

Das Formular finden Sie abgedruckt in dieser Ausgabe des Amtsblattes. Außerdem erhalten Sie es bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu den jeweiligen Öffnungszeiten.

Auch hier haben Sie die Möglichkeit das Formular online abzurufen und sich auszudrucken.

Hier gelten die gleichen Hinweise wie bei dem Formular Frischwassermengenabzug Viehhaltung und Landwirtschaft.

Auch hier besteht die Abgabepflicht bis zum 31. Januar 2024.

3. Nachweise für Bäckereibetriebe

Bäckereibetriebe erhalten ebenfalls je 100 KG verbackene Mehlerzeugnisse 75 Liter Abschlag vom Frischwasser. Der Abschlag kann jedoch ebenfalls nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind bis zum 31. Januar 2024 zu stellen und ebenfalls über unseren Downloadbereich auf unserer Homepage abrufbar.

Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau

Westhofen, 07.11.2023

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.