Titel Logo
Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 48/2024
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wichtige Information zur Förderung der Balkon-PV-Anlagen

Änderungen Richtlinie

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die am 01.10.2024 vom Ortsgemeinderat Dittelsheim-Heßloch beschlossene Förderrichtlinie für die Anschaffung von Balkon-Photovoltaikanlagen in Privathaushalten aus Mitteln des kommunalen Investitionsprogramms für Klimaschutz und Innovation des Landes Rheinland-Pfalz wird wie folgt geändert:

Nr. 3.2

Die förderfähige Anlage muss ab dem 12.10.2024 neu gekauft und errichtet worden sein. Entscheidend ist das Kauf- oder Rechnungsdatum des Balkonkraftwerks; Anlagen deren Rechnungsdatum vor dem 12.10.2024 liegt, können nicht gefördert werden.

Nr. 4.1

Die Antragstellung ist ausschließlich für Privatpersonen im Zeitraum vom 12.10.2024 bis zum 30.09.2025 möglich. Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel bereits vor dem 30.09.2025 ausgeschöpft sein, ist eine Beantragung und Bewilligung nicht mehr möglich.

Nr. 7.2

Der Antrag ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Fachbereich 2 - Finanzen, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen einzureichen.

Nr. 8.1

Der / die Antragstellende verpflichtet sich, die geförderte Anlage über eine festgelegte Haltedauer von 10 Jahren im Fördergebiet (Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch) zu nutzen.

Nr. 11

Diese Richtlinie wurde am 01.10.2024 vom Ortsgemeinderat beschlossen und tritt am 12.10.2024 in Kraft.

Die aktuelle Förderrichtlinie finden Sie ab dem 29.11.2024 auf der Homepage der Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch (www.dittelsheim-hessloch.de).

Dittelsheim-Heßloch, den 29.11.2024
Heeb
Ortsbürgermeister