Liebe Vereine und Verbände,
auch wenn es früher anders gehandhabt wurde: Weihnachtsgrüße dürfen nur noch als kurzer zweizeiliger Text zu einer bestehenden Weihnachts- oder Neujahrsveranstaltung abgedruckt werden.
Für Parteien und Wählergruppen sind jegliche Weihnachtsgrüße kostenpflichtig.
Der Verlag entfernt alle anderen Weihnachtsgrüße.