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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 49/2024
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Satzung der Ortsgemeinde Gundersheim über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 vom 06.12.2024

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Ortsgemeinderat Gundersheim in seiner Sitzung am 26.11.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Ortsgemeinde Gundersheim erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze für 2025

Die Ortsgemeinde Gundersheim setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

1.

für die Grundsteuer

a.

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b.

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

für die Gewerbesteuer auf

der Steuermessbeträge.

Die alten Hebesätze der Haushaltssatzung vom 14.07.2023 für das Jahr 2025 werden durch diese Satzung aufgehoben.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.

Ortsgemeinde Gundersheim, den 06.12.2024
Mayer, Ortsbürgermeister
Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist.

67574 Osthofen, den 06.12.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner, Bürgermeister

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www. vg-wonnegau.de einsehbar.)