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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 50/2023
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Amtliche Mitteilung der Verbandsgemeinde Wonnegau

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Die Verbandsgemeinde Wonnegau plant die 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans. Hierzu hat der Verbandsgemeinderat am 11.12.2023 die förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 sowie § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes sieht folgende Änderungen vor:

a)

Bermersheim: Ausweisung und Rücknahme von Mischbaufläche

b)

Dittelsheim-Heßloch: Ausweisung von Mischbaufläche, Gewerbliche Baufläche und Sonderbaufläche für Photovoltaik

c)

Gundersheim: Ausweisung von Gewerblicher Baufläche

d)

Gundheim: Ausweisung von Gewerblicher Baufläche

e)

Hangen-Weisheim: Ausweisung von Wohnbaufläche

f)

Hochborn: Ausweisung von Wohnbaufläche

g)

Westhofen: Ausweisung von Mischbaufläche

h)

Osthofen: Ausweisung von Sonderbaufläche und von Wohnbaufläche.

Der Entwurf der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit all seinen Anlagen sowie allen verwendeten Rechtsgrundlagen und DIN-Vorschriften liegt für den Zeitraum vom

27.12.2023 bis einschließlich 01.02.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags - freitags von 8.00 - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 - 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 aus und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden, es werden Auskünfte erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen von der Internetseite der Verbandsgemeinde Wonnegau unter https://www.vg-wonnegau.de/download/category/12-bauen herunter zu laden, Auskünfte können auch telefonisch unter 06242-5004301 erteilt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass während dieser Offenlage bei den genannten Dienststellen Stellungnahmen vorgebracht werden können.

Weiterhin ist zu beachten, dass Stellungnahmen nur während der Auslegungsfrist abgegeben werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen zur Einsichtnahme aus:

-

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit Aussagen zur Bestandssituation der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Mensch, Kultur-, sonstige Sachgüter, Landschaft, Boden / Fläche, Klima, Luft und Wasser.

-

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit einer Abschätzung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter, insbesondere auf das

-

Schutzgut Boden und Wasser hinsichtlich Flächenverbrauch und Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung / Starkregen / Sturzfluten,

-

Schutzgut Kultur- und Sachgüter hinsichtlich dem möglichen Vorkommen von archäologischen Funden,

-

Schutzgut Mensch vor allem hinsichtlich der Möglichkeit von Lärmbelastungen

-

Schutzgut Tiere, Pflanzen hinsichtlich dem Verlust von Lebensraum.

-

umweltrelevante Stellungnahmen von Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch. In den Stellungnahmen finden sich umweltrelevante Informationen zu den folgenden Themenfeldern:

Diese öffentliche Bekanntmachung sowie die Planunterlagen sind auch unter www.vg-wonnegau.de einsehbar.

Osthofen, den 12.12.2023
Gez. Wagner (DS)
Wagner
Bürgermeister