In letzter Zeit vermehren sich Beschwerden hinsichtlich einer ordnungswidrigen Nutzung von privaten Drohnen. Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die in aller Regel mit einer Kamera ausgestattet sind und ferngesteuert betrieben werden. Für den privaten Bereich dürfen diese Geräte nicht zum Überfliegen von fremden, privaten Grundstücken genutzt werden. Wer unerlaubt für private Zwecke fremde Grundstücke mit einer Drohne überfliegt und Aufnahmen macht, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Anzeige rechnen. Verstöße werden auf jeden Fall strafrechtlich geahndet.
Wir fordern daher alle Nutzer und Eigentümer von Drohnen auf, das unerlaubte Überfliegen von fremden Wohngrundstücken zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlungen müssen die Verursacher mit einer Anzeige rechnen.
(Der Inhalt dieser Veröffentlichung ist auch auf der Homepage
www.vg-wonnegau.de einsehbar.)