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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 50/2024
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Nutzung und Fliegen lassen von privaten Drohnen

In letzter Zeit vermehren sich Beschwerden hinsichtlich einer ordnungswidrigen Nutzung von privaten Drohnen. Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die in aller Regel mit einer Kamera ausgestattet sind und ferngesteuert betrieben werden. Für den privaten Bereich dürfen diese Geräte nicht zum Überfliegen von fremden, privaten Grundstücken genutzt werden. Wer unerlaubt für private Zwecke fremde Grundstücke mit einer Drohne überfliegt und Aufnahmen macht, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Anzeige rechnen. Verstöße werden auf jeden Fall strafrechtlich geahndet.

Wir fordern daher alle Nutzer und Eigentümer von Drohnen auf, das unerlaubte Überfliegen von fremden Wohngrundstücken zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlungen müssen die Verursacher mit einer Anzeige rechnen.

67593 Westhofen, den 13.12.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
- Ordnungsamt –

(Der Inhalt dieser Veröffentlichung ist auch auf der Homepage

www.vg-wonnegau.de einsehbar.)