Titel Logo
Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 50/2025
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hinweise zur Abwassergebühren-Abrechnung 2025

Nachfolgende Informationen und dazugehörige Formulare können Sie auch auf unserer Homepage www.vg-wonnegau.de abrufen.

Um die Abrechnung der laufenden Abwassergebühren für das Jahr 2025 korrekt erstellen zu können, bitten wir uns folgende Änderungen bzw. Feststellungen mitzuteilen.

1.

Viehhaltung und Landwirtschaft

Für Viehhaltungen sowie für Pflanzenschutzspritzungen werden auf Antrag Abschläge bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr gewährt. Absetzungen entfallen, soweit für den Gebührenschuldner 35 m³ je Haushaltsangehörigen und Jahr unterschritten werden. Dieser Antrag ist bis zum 31. Januar 2026 (Ausschlussfrist) für das Jahr 2025 zu stellen.

Ein entsprechendes Formular kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgeholt werden.

Hier besteht die Möglichkeit, dass Sie sich das Formular von unserer Homepage herunterladen können. Das Formular kann unter folgendem Link im Internet abgerufen werden:

https://www.vg-wonnegau.de/Wohnen-und-Umwelt/Abwasser-Bauhof-Gew%C3%A4sser/Abwassergeb%C3%BChrenabrechnung/

Hier ist es allerdings notwendig, dass Sie sich das Formular ausdrucken und unterschrieben an uns zurückgeben.

2.

Nachweis über den Verbleib organischer Reststoffe (Bringsystem)

Das Formular finden Sie abgedruckt in dieser Ausgabe des Amtsblattes. Außerdem erhalten Sie es bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu den jeweiligen Öffnungszeiten.

Auch hier haben Sie die Möglichkeit das Formular online abzurufen und sich auszudrucken. Hier gelten die gleichen Hinweise wie bei dem Formular Frischwassermengenabzug Viehhaltung und Landwirtschaft.

Auch hier besteht die Abgabepflicht bis zum 31. Januar 2026.

3.

Nachweise für Bäckereibetriebe

Bäckereibetriebe erhalten ebenfalls je 100 KG verbackene Mehlerzeugnisse 75 Liter Abschlag vom Frischwasser. Der Abschlag kann jedoch ebenfalls nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind bis zum 31. Januar 2026 zu stellen und ebenfalls über folgenden Link abrufbar.

https://www.vg-wonnegau.de/Wohnen-und-Umwelt/Abwasser-Bauhof-Gew%C3%A4sser/Abwassergeb%C3%BChrenabrechnung/

Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau

Westhofen, 10.11.2025

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.