In seiner Sitzung am 12.12.2024 befasste sich der Ortsgemeinderat Frettenheim mit folgenden Themen:
| 1. | Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Ute Weber, informierte die Ratsmitglieder über die Prüfung der Jahresrechnung 2023 in der Sitzung des Gremiums am 19.11.2024. Der Abschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Überschuss von 16.682,91 € aus, die Finanzrechnung schließt mit einem kleinen Fehlbetrag von 1.701,06 € ab. Anschließend wurde der Jahresabschluss festgestellt und Ortsbürgermeister Carsten Claß und die ihn vertretenden Beigeordneten sowie Bürgermeister Walter Wagner und die ihn vertretenden Beigeordneten für das Jahr 2023 die Entlastung erteilt. |
| 2. | Die Hauptsatzung wird geändert. Aufgenommen wird die Entschädigung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers für die Erstellung von Niederschriften. Die Person erhält eine Aufwandsentschädigung von 50 €. Eine weitere Regelung betrifft das Erfrischungsgeld anlässlich von Wahlen. Hier ist kein fester Betrag mehr in der Hauptsatzung bestimmt. Es gibt nun einen Verweis auf die Regelung in der Bundeswahlordnung. |
| 3. | Frau Christina Sproß wurde als stellvertretendes Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt. |
| 4. | Die Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer wurden für das Jahr 2025 festgelegt. Dabei gibt es bei den Grundsteuerhebesätzen eine Erhöhung. Der Hebesatz der Grundsteuer A steigt von seither 345 % auf 562 %. Bei der Grundsteuer B ist eine Erhöhung von 465 % auf 509 % notwendig. Die Erhöhungen sind erforderlich, damit die Ortsgemeinde bei den beiden Steuerarten in etwa die gleichen Einnahmen erzielt wie im Jahr 2024. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 380 %. |
| 5. | Zum Heckenrückschnitt im Jahr 2025 erhielt die Firma Schiller aus Eich den Auftrag. Die Abrechnung erfolgt nach Stundensätzen. |
| 6. | Die Gelder aus dem Investitionsprogramm KIPKI des Landes Rheinland-Pfalz möchte die Ortsgemeinde zu großen Teilen zur Anschaffung eines Rasentraktors mit Elektroantrieb verwenden. Ortsbürgermeister Claß informierte über den aktuellen Stand der Dinge. Eine Entscheidung soll in der ersten Sitzung des neuen Jahres getroffen werden. |
| 7. | Die Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung wird durch die Verbandsgemeindeverwaltung ausgeschrieben. Ortsbürgermeister Claß wurde ermächtigt, nach der Submission den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. |
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)