Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 31. Januar 2024, veröffentlicht in der Allgemeinen Zeitung – Ausgabe Alzey – und der Wormser Zeitung, über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Stadtrats in Osthofen sind 24 Ratsmitglieder zu wählen.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Stadtrats dürfen höchstens 48 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl des Stadtbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Stadtrats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 60 zum Stadtrat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).
Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für
die Wahl des Stadtrats sind bei dem Wahlleiter für die Stadtratswahl, Herrn Stadtbürgermeister Thomas Goller,
die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters, Herrn Uwe Kern,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, während der üblichen Sprechstunden (montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr) einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, dem 22. April 2024, 18.00 Uhr,
ab.
Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).
67574 Osthofen, den 09.02.2024 | |
Thomas Goller | Uwe Kern |
Wahlleiter fürdie Stadtratswahl | Wahlleiter fürdie Ortsbürgermeisterwahl |
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de/wahlen einsehbar.)