Titel Logo
Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wonnegau gem. 6 Abs. 5 BauGB

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wonnegau hat in seiner Sitzung am 22.09.2025 die 2. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Mit Schreiben vom 10.12.2025 wurde gem. § 6 Abs. 1 BauGB die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt. Mit Verfügungen der Kreisverwaltung Alzey-Worms vom 09.01.2026 – Az.: 6/2024-0014-FNP sowie Az.: 6/2024-0013-FNP – (nachfolgend abgedruckt) wurde der Flächennutzungsplan genehmigt.

Der Geltungsbereich des genehmigten Flächennutzungsplans erstreckt sich über Flächen der Ortsgemeinden Gundersheim (Bereich B), Dittelsheim-Heßloch, Hochborn und Monzernheim (BereichC) im Gebiet der Verbandsgemeinde Wonnegau. Die Einzeländerungen sind dem Plan zu entnehmen.

Der Flächennutzungsplan einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, Zimmer 3.5, eingesehen werden. Nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 06242-5004 301) ist auch eine Einsichtnahme außerhalb der angeführten Zeiten möglich.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB sind Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften i. S. von § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie Mängel in der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Wonnegau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Mit dieser Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 BauGB wird der Flächennutzungsplan rechtswirksam.

 — 

Osthofen, 29.01.2026

Gez. Wagner (DS)

Wagner

Bürgermeister

 — 

Anlage: Verfügungen

KREISVERWALTUNG ALZEY-WORMS  —  Alzey, 09.01.2026

-Abteilung 6 – Bauen und Umwelt/Ref. 60 –

Az.: 6/2024-0014-FNP

 — 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuell gültigen Fassung

2.

Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wonnegau – Windkraft Teilbereich B (Gundersheim)

 — 

GENEHMIGUNG

Aufgrund des § 6 (1) Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, erlässt die Kreisverwaltung Alzey-Worms als zuständige Verwaltungsbehörde gemäß der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Baugesetzbuch vom 21.12.2007 (GVBI. S. 22) folgende Verfügung:

Die vom Rat der Verbandsgemeinde Wonnegau am 22.09.2025 beschlossene 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wonnegau – Windkraft Teilbereich B (Gundersheim) einschließlich Begründung und Umweltbericht wird genehmigt.

 — 

Nebenbestimmungen: keine

 — 

Im Auftrag

Gez. Jana Hempel (DS)

Jana Hempel

Abteilungsleitung

 — 

KREISVERWALTUNG ALZEY-WORMS  — Alzey, 09.01.2026

-Abteilung 6 – Bauen und Umwelt/Ref. 60 –

Az.: 6/2024-0013-FNP

 — 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuell gültigen Fassung

 — 

2.

Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wonnegau – Windkraft Teilbereich C (Dittelsheim-Heßloch, Hochborn, Monzernheim)

 — 

GENEHMIGUNG

Aufgrund des § 6 (1) Baugestzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, erlässt die Kreisverwaltung Alzey-Worms als zuständige Verwaltungsbehörde gemäß der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Baugesetzbuch vom 21.12.2007 (GVBI. S. 22) folgende Verfügung:

Die vom Rat der Verbandsgemeinde Wonnegau am 22.09.2025 beschlossene 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wonnegau – Windkraft Teilbereich C (Dittelsheim-Heßloch, Hochborn, Monzernheim) einschließlich Begründung und Umweltbericht wird genehmigt.

 — 

Nebenbestimmungen: keine

 — 

Im Auftrag

Gez. Jana Hempel (DS)

Jana Hempel

Abteilungsleitung