Anträge jetzt stellen!
Gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit ortsansässiger Vereine und Beschluss des Stadtrates vom 15.12.2008 beträgt der Gesamtzuschussbetrag 10.000 Euro.
Dieser Betrag wird wieder an Osthofener Vereine, die Jugendarbeit leisten, anteilig verteilt.
Wir weisen die Verantwortlichen der in Frage kommenden Vereine darauf hin, dass ein formloser schriftlicher Antrag für das laufende Jahr
bis spätestens 01. März 2023
bei der Stadtverwaltung Osthofen, Friedrich-Ebert-Str. 31-33, einzureichen ist.
Wir bitten ferner zu beachten, dass ein entsprechender Nachweis über die Anzahl der betreuten jugendlichen Vereinsmitglieder unter 18 Jahren (Stichtag 31.12.2022) und ein Verwendungsnachweis, welcher vom 1. Vorsitzenden und dem Kassenverwalter zu unterzeichnen ist, beigefügt wird.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Wieder, Telefon 06242/9127930, zur Verfügung.