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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Widmung Straße und Parkplatz Bekanntmachung.pdf

von der Einmündung in die Wormser Straße bis zum neu hergestellten Wendehammer

Der Ortsgemeinderat von Westhofen hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 beschlossen, die neu hergestellte Straße „Im Geckes“ mit den Parzellen Gemarkung Westhofen, Flur 4 Nrn. 78/1, 99/1, 347/1, 352/3 teilweise und 353 teilweise, sowie den Parkplatz mit der Parzelle Gemarkung Westhofen, Flur 4 Nr. 21, dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Die Flächen erhalten gemäß § 3 Landesstraßengesetz (LStrG) von Rheinland-Pfalz die Eigenschaft einer öffentlichen Verkehrsfläche und werden als Gemeindestraße bzw. Platz mit Parkfläche eingestuft. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 36 des LStrG.

Die Benutzung des Parkplatzes nach § 34 LStrG wird aufgrund des Ausbaus auf Personenwagen und Krafträder beschränkt.

Die Widmungsunterlagen können während der Dienststunden montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, Zimmer 303, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Erhebung des Widerspruchs ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Postanschrift: Postfach 1463, 67567 Osthofen, Hausanschrift: Am Schneller 3, 67574 Osthofen, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an vg-wonnegau@poststelle.rlp.de möglich. Hierzu ist eine kostenfreie Anmeldung auf der Webseite https://nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich.

Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der gleichen Zeit beim Kreisrechtsausschuss - Kreisverwaltung Alzey-Worms - Postfach 1360, 55232 Alzey, eingelegt wird.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei einer der beiden Behörden eingegangen ist.

Wagner, Bürgermeister

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)